Kosten
Wird im Rahmen der Sprechstunden bzw. der probatorischen Gespräche eine behandlungsbedürftige psychische Störung diagnostiziert, werden die Behandlungskosten in der Regel von Ihrem jeweiligen Kostenträger übernommen. Die individuellen Bedingungen erfragen Sie am besten bereits vor dem Erstgespräch. Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung.
Private Krankenversicherungen/ Beihilfe
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den Privaten Krankenversicherungen bzw. den Beihilfestellen übernommen. Eine (ärztliche) Überweisung oder Verordnung ist nicht erforderlich. Jedoch bestehen Unterschiede hinsichtlich des Umfangs der Kostenübernahme sowie bezüglich der Antragsformalitäten. Am besten informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung / Beihilfestelle über die für Sie geltenden Bedingungen. Die Rechnungstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) unter Anwendung der Analogabrechnungsempfehlungen vom 01.07.24.
Selbstzahlende
Die Kosten für eine Psychotherapie können selbstverständlich auch selbst getragen werden. Die Vorteile für Sie als Selbstzahlende liegen im Wegfall der Antragsformalitäten sowie darin, dass keinerlei Informationen an Dritte (z. B. Ärzte, Krankenversicherungen, Beihilfestellen) weitergegeben werden. Die Rechnungstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) unter Anwendung der Analogabrechnungsempfehlungen vom 01.07.24.
Polizei
2018 wurde eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium des Inneren geschlossen, nach der Bundespolizistinnen und Bundespolizisten auch eine Psychotherapie in Privatpraxen in Anspruch nehmen können. Das Verfahren, die Anträge und die Bewilligungsschritte richten sich nach den Vorgaben, wie sie in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten. Der Antrag auf Kostenübernahme wird bei der Heilfürsorge der Bundespolizei gestellt. Die Rechnungstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) unter Anwendung der Analogabrechnungsempfehlungen vom 01.07.24.
Bundeswehr
Seit der 2013 in Kraft getretenen Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) können Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr auch in Privatpraxen eine Psychotherapie in Anspruch nehmen. Dazu ist eine Überweisung der Truppenärztin/ des Truppenarztes erforderlich. Diese/r stellt den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) aus, auf dessen Grundlage die probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden können. Für die Weiterbehandlung wird ein Antrag bei der Truppenärztin/ dem Truppenarzt gestellt. Die Rechnungstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) unter Anwendung der Analogabrechnungsempfehlungen vom 01.07.24.